Einzelarbeitskabinen (Carrels)

Antragsformular

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Nutzungsbedingungen

Studierenden des CATS stehen in der CATS Bibliothek 13 Einzelarbeits-kabinen (Carrels) für die Anfertigung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten zur Verfügung.

Als wissenschaftliche Abschlussarbeit gelten: Bachelorarbeiten, Diplom-arbeiten, Masterarbeiten, Zulassungsarbeiten sowie Promotions-arbeiten.

In Ergänzung zu den Nutzungsbedingungen gelten die Bestimmungen der Benutzungsordnung des Bibliothekssystems der Universität Heidelberg.

1. Vergabe

1.1. Ein Carrel wird nur an eine einzelne Person für die Dauer von längstens 2 Monaten vergeben.

1.2. Einzelarbeitskabinen werden an Studierende oder Mitglieder des Centrums für Asienwissenschaften und Transkulturelle Studien (CATS) vergeben, die einen gültigen Studierendenausweis mit Uni-ID oder einen gültigen Bibliotheksausweis der Universitätsbibliothek besitzen und die Anfertigung einer wissenschaftlichen Abschlussarbeit nachweisen können. Dieser Nachweis muss bei der Anmeldung vorgelegt werden (siehe Antragsformular).

1.3. Die Anmeldung für die Nutzung der Carrels und anschließende Zuweisung erfolgt über die Ausleihtheke der CATS-Bibliothek auf der Grundlage eines entsprechenden Antrags (Antragsformular). Mit Unterzeichnung des Antrags werden die für Carrels geltenden besonderen Nutzungsbedingungen anerkannt.

1.4. Gibt es mehr Interessenten als zur Verfügung stehende Carrels, erfolgt die Vergabe nach zeitlichem Eingang des Antrags. Es wird eine Warteliste geführt.

1.5. Die Carrel-Nutzung kann frühestens eine Woche vor Ablauf des Überlassungszeitraums um weitere zwei Monate verlängert werden. Sollte bereits eine Warteliste bestehen, wird ein Verlängerungsantrag wie ein Neuantrag behandelt und am Ende der Warteliste eingereiht.

2. Nutzung

2.1. Die Schlüsselkarte zum Carrel muss spätestens 30 Minuten vor Schließen der Bibliothek an der Ausleihtheke abgegeben werden. Sie kann täglich gegen Vorzeigen des Studierenden- oder Bibliotheksausweises an der Ausleihtheke abgeholt werden. Die Weitergabe des Schlüssels an andere Personen sowie die Benutzung des Carrels durch andere Personen ist untersagt. Bei Schlüsselkartenverlust wird der Nutzerin oder dem Nutzer neben dem Schadensersatz eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 EUR in Rechnung gestellt.

2.2. Aus Sicherheitsgründen darf die Kabinentür nicht von innen verschlossen werden.

2.3. Die in § 9 der Benutzungsordnung des Bibliothekssystems geregelten Verhaltenspflichten sind auch in den Carrels jederzeit zu beachten.

2.4. Die Nutzerinnen und Nutzer von Carrels sind berechtigt, Medieneinheiten aus dem Bestand der Universitätsbibliothek und der CATS-Bibliothek im Arbeitsraum aufzubewahren. Medieneinheiten aus Präsenzbeständen (z.B. Präsenzexemplare aus den Lesesaalbereichen oder Medien aus Semesterapparaten) müssen jedoch täglich bei Verlassen des Arbeitsraumes, spätestens zum Ende der Öffnungszeit, wieder aus dem Carrel entfernt und an ihren Standort zurückgestellt werden. Sollen ausleihbare Medieneinheiten genutzt werden, sind diese Medien vorher ordnungsgemäß zu entleihen. In einer Arbeitskabine deponierter, nicht ordnungsgemäß entliehener Bibliotheksbestand wird vom Bibliothekspersonal zurückgeräumt. Im Wiederholungsfall kann die Berechtigung zur Nutzung der Arbeitsräume entzogen werden.

2.5. Den Nutzerinnen und Nutzern der Carrels ist gestattet, für die Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten erforderliche technische Geräte (z.B. Laptop, Notebook, etc.) mitzubringen und in den Arbeitsräumen zu nutzen.

2.6. Die vorgefundene Möblierung darf nicht verändert werden, es darf kein zusätzliches Bibliotheksmobiliar in die Carrels gestellt werden. Wände und Türen dürfen nicht beklebt oder verhängt werden.

2.7. Die Nutzerinnen und Nutzer sind beim Verlassen der Carrels dafür verantwortlich, dass eingebrachte technische Geräte ausgeschaltet bzw. wieder entfernt sowie fest installierte technische Geräte ausgeschaltet sind.

2.8. Das Bibliothekspersonal ist jederzeit befugt, die Arbeitskabinen zu Kontrollzwecken zu betreten.

3. Beendigung der Nutzung

3.1. Zum Ende des Überlassungszeitraums haben Nutzerinnen und Nutzer die Carrels vollständig zu räumen und in ordnungsgemäßem Zustand zu verlassen. Ausgehändigte Schlüsselkarten sind an der Ausleihtheke der CATS-Bibliothek abzugeben.

3.2. Wird der Arbeitsraum nicht rechtzeitig geräumt, ist die CATS-Bibliothek berechtigt, die Räumung zwangsweise vorzunehmen.

3.3. Wird ein Carrel erkennbar 1 Woche lang nicht genutzt, so wird es ohne Rücksprache geräumt und an die nächste Person vergeben. Eingebrachte Gegenstände werden als Fundsachen behandelt. Bücher der Bibliothek werden zurückgebucht und an ihren regulären Standort zurückgestellt.

3.4. Abwesenheiten bis zu 2 Wochen sind rechtzeitig an der Ausleihtheke bekannt zu geben. Dauert die Abwesenheit länger als 2 Wochen, ist das Carrel zu räumen.

3.5. Bei offensichtlicher Nichtnutzung, bei Missachtung oder Verstoß gegen Regelungen der Benutzungsordnung des Bibliothekssystems bzw. der besonderen Nutzungsbedingungen oder bei Sperrung des Benutzerkontos kann Nutzerinnen und Nutzern die Berechtigung zur Nutzung der Carrels entzogen werden.

4. Haftung

4.1. Für Gegenstände jeder Art, die von den Nutzerinnen und Nutzern in die Carrels eingebracht werden, übernimmt die CATS-Bibliothek keine Haftung.

4.2. Bei Beschädigungen der Einzelarbeitskabine bzw. bei Verlust der für die Dauer der Nutzung übergebenen Schlüsselkarte sind die Nutzerinnen und Nutzer schadensersatzpflichtig.

Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 16.02.2024
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